Informationen für den richtigen Ticketkauf (Stand März 2015)
- Tickets vor Fahrtantritt lösen, z.B. am Automaten oder in der Agentur im Bahnhof Neuburg. Bitte planen Sie ausreichend Zeit dafür ein!
- Große Geldscheine können vom Automaten nicht angenommen werden, da dieser den Restbetrag nur in Münzen ausgibt. Dem Servicepersonal im Zug ist das Wechseln großer Geldscheine (aus sicherheitstechnischen Gründen) nicht möglich.
- Sollte der Automat defekt sein, möglichst ein Foto des Automaten machen und sofort bei Betreten des Zuges Personal aufsuchen und ansprechen. Hat man keine Möglichkeit, ein Foto zu machen, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt ausgestellt. Dieses wird storniert, wenn die Bahn prüfen und verifizieren konnte, dass der Automat defekt war. Der Fahrgast muss sich aktiv an die agilis wenden, um sein Geld erstattet zu bekommen.
- Die Namen aller Fahrgäste leserlich (in Druckbuchstaben) mit Kugelschreiber (keinen Bleistift) umgehend eintragen; Änderungen der Namenseintragung machen das Ticket ungültig. Eine Übertragung oder der Verkauf des Tickets ist nicht erlaubt!
- -Servus-Ticket ist bei Fahrten im Netz von agilis/Länderbahn ohne Busanbindungen die günstigere Alternative (20 EUR statt 23 EUR für 1 Person/jede weitere 5,00 €. Das Servus-Ticket lässt bis zu fünf Erwachsene zu, die dann noch drei Kinder zwischen 6 und 14 Jahren (es müssen nicht die eigenen sein) kostenfrei mitnehmen können. Kinder müssen auch mit Namen auf das Ticket eingetragen werden!
- Das Bayern-Ticket ist gültig bayernweit für beliebig viele Fahrten in allen Nahverkehrszügen, Verbünden und vielen Linienbussen. 5 Euro Aufschlag für bis zu 4 Mitreisende
- Bayern-Ticket und Servus-Ticket gelten von Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages. Am Wochenende und Feiertagen (auch 15.08., nicht 08.08.) bereits ab 0:00 Uhr. Das Servus-Ticket gilt darüber hinaus auch an Heiligabend und Silvester schon ab 0:00 Uhr
- Die agilis strebt eine nahezu 100% Kontrolle an. Bei Fahren ohne Ticket oder Missbrauch des Tickets erfolgt:
– ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) eine Reduzierung des Betrages ist nicht durchführbar
– mehrere EBEs sowie bei Weitergabe von personenbezogenen Fahrscheinen haben eine Anzeige sowie Hausverbot zur Folge